ekiba 2032 - Kirche.Zukunft.Gestalten

 
 
 

Wir Sind unterwegs.

Wir sind behütet und gesegnet.

 

Wir gehen mit!
Im Rahmen des Strategieprozess machen wir uns in der Landeskirche gemeinsam auf den Weg, die Zukunft unserer Kirche zu gestalten. Getragen von Gott können wir dabei mutig und gelassen unterwegs sein. Die Landessynode hat dazu die Grundlagen geschaffen, insbesondere das Ressourcensteuerungsgesetz 2021 und das Erprobungsgesetz Kooperationsräume 2022.
Der Strategieprozess ekiba 2032 ist vornehmlich ein Prozess in den Kirchenbezirken. Zum einen sind hier die Kenntnisse vorhanden, welche konkreten Bedingungen vor Ort berücksichtigt werden müssen. Zum anderen ist die Steuerung der Ressourcen rechtlich im Kirchenbezirk verankert. Innerhalb der Kirchenbezirke ist der Bezirkskirchenrat in der Verantwortung. Er gestaltet den Prozess, bindet die Gemeinden und die Bezirkssynode ein, beschließt ein Strategiekonzept und setzt es in den folgenden Jahren um
 

Grundlegende Ziele unseres Strategieprozesses sind die Transformation von Kirche und die Reduktion der Ausgaben um 30%.
Die Kirchenbezirke hatten bis Ende 2023 Zeit, ein Bezirkskonzept zu entwickeln, in dem sie die Maßnahmen zur Zielerreichung im Jahr 2032 (bzw. Ende 2035 beim Personal) beschreiben.
Im Bereich der Gebäude besteht die Herausforderung darin, den Unterhalt für die Vielzahl an Gebäuden zu finanzieren. Zum einen kommen die Gebäude aus den Jahren des Baubooms nun in ein Alter, in dem große Sanierungen anstehen. Darüber hinaus müssen auch baulich intakte Gebäude energetisch saniert werden, um dem Klimawandel und den steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken.
Im Personalbereich wird der demographische Wandel besonders spürbar. In den nächsten 15 Jahren werden viele Hauptamtliche in unserer Landeskirche in den Ruhestand gehen und es kommen deutlich weniger junge Leute nach. Dies wird sich vor allem bei den Pfarrer*innen bemerkbar machen. Die Landeskirche wirbt bereits um Nachwuchs, aber der Rückgang wird sich nicht vollständig ausgleichen lassen.
 

Um die Basis für eine engere Zusammenarbeit von Pfarr- und Kirchengemeinden zu schaffen, priorisierte der Bezirkskirchenrat in einer ersten Phase von Herbst 2021 bis September 2022 die erstmalige Bildung von Regionen im Bezirk, die späteren Kooperationsräume. Zu diesem Zweck bildete der Bezirkskirchenrat einen Strukturausschuss aus seiner eigenen Mitte, der zusammen mit zwei Prozessberater*innen intensiv an der Bildung dieser neuen Einheiten im Bezirk arbeitete. Begleitend dazu fanden Auftaktveranstaltungen, Informationsabende und intensive Gespräche der Bezirkskirchenräte mit Ältestenkreisen und Kirchengemeinderäten statt. Im Oktober 2022 wurde dann über die Bildung der drei Kooperationsräume Nord, Süd und Ost entschieden.
 
 
Zum Kooperationsraum Süd gehören die Kirchengemeinden Baden-Baden, Bühl und Bühlertal. Am 1.1.2024 sind hier die Kirchengemeinden Scherzheim-Muckenschopf und Lichtenau-Rheinmünster hinzugekommen.
Zum Kooperationsraum Ost gehören die Kirchengemeinden Kuppenheim-Bischweier, Gaggenau, Gernsbach, Forbach-Weisenbach.
Zum Kooperationsraum Nord gehören die Evangelische Kirchengemeinde Rastatt, die Paul-Gerhardt-Gemeinde in Iffezheim, die Kirchengemeinde Durmersheim und die Dreieinigkeitsgemeinde in Muggensturm.
 
Alle drei Kooperationsräume sind geprägt von ländlichen und städtischen Strukturen und den damit verbundenen Herausforderungen. Neben dem Landkreis Rastatt deckt der Kirchenbezirk auch den Stadtkreis Baden-Baden ab.
 

Mit Blick auf die Personal- und Mitgliederentwicklung war es Aufgabe des Bezirkskirchenrats, einen Vorschlag zur Stellenreduktion in den Kooperationsräumen bis 2036 zu erarbeiten. Dabei gab es eine Vielzahl von Entscheidungskriterien für die Kürzungen:
• Schwerpunktsetzung mit Blick auf den Sozialraum: Wie wollen wir uns im Raum sichtbar engagieren und wo (Leuchtfeuer sein)
• Kasualien, Gottesdienste, KU, Seelsorge müssen abgedeckt sein inklusive Kasual- und Urlaubsvertretungen (die Grundversorgung soll gewährleistet sein)
• Kirche soll in der Fläche präsent sein
• Handelt es sich um einen ländlichen oder städtischen Kontext, in dem das Amt ausgeübt wird (Infrastruktur, Mobilität, Verortung von Dienstgruppen, Verortung von Pfarrbüros spielen hier eine Rolle)
• Mitgliederzahlen (Entwicklung bis 2036)
 
Für die Gemeindepfarrstellen lautet der Vorschlag:
Kürzung 1: bis Jan 2026 von 20,33 Stellen auf 19 Stellen
Durch die Umwandlung der Gemeindepfarrstelle der Michaelsgemeinde Rastatt 2020 in eine Bezirksstelle in der Altenseelsorge ist der Anteil der Gemeindepfarrstellen schon auf 19,33 reduziert. Die Bezirksstelle wurde mit dem Ruhestand der Stelleninhaberin aufgelöst. 
 
Stadtkirche Baden-Baden 
(mit Kompensation durch Pfarrstellenfond und EOK bis 2026)
Kürzung 2: bis Jan 2032 von 19 Stellen auf 17
Kooperationsraum Süd: Kürzung um 1 Stelle
Kooperationsraum Ost: Kürzung um 1 Stelle 
Keine Kürzung in diesem Zeitraum im Kooperationsraum Nord!
Kürzung 3: Bis Jan 2036 von 17 auf 15
Kooperationsraum Nord: Kürzung um 1 Stelle 
Kooperationsraum Süd oder Ost: Kürzung um 1 Stelle 
 

 
Unsere Kirchengebäude sind weithin sichtbare Zeichen für gelebten Glauben. Sie sind der Stolz der Kirchengemeinden und setzen uns in Beziehung zu Generationen von Christinnen und Christen vor uns.
Unsere Gemeindehäuser sind Zeugen einer Zeit, in der Kirche kontinuierlich gewachsen ist. Nun erleben wir eine Zeit, in der weniger Menschen unsere Gebäude nutzen und sich finanziell - über die Kirchensteuer und Spenden - am Erhalt beteiligen. Gleichzeitig werden der Betrieb und Erhalt der Gebäude aber kostspieliger. Deshalb muss sich unser Blick auf die Gebäude verändern.
Ausgangspunkt ist dabei die Frage, welche Gebäude wir für welchen Zweck benötigen und mit welchen Mitteln wir den Erhalt finanzieren können. In Zukunft wird es nicht mehr für alle Gebäude eine finanzielle Unterstützung der Landeskirche bei Baumaßnahmen geben können.
Die Landeskirche hat zur Kategorisierung die Gebäudeampel eingeführt:
30 Prozent der Gebäude auf  "grün"  = Baumaßnahmen werden durch die Landeskirche weiterhin gefördert)
40 Prozent auf  "gelb"  = (Förderung bei Baumaßnahmen noch offen)
30 Prozent auf  "rot"  = (Baumaßnahmen werden durch die Landeskirche nicht mehr gefördert)
Hinzu kommen noch "hellgrüne" Gebäude, die überwiegend in der Finanzierung durch Dritte (in der Stadtkirche Rastatt beim Land Baden-Württemberg) liegen.
 
Der Bezirkskirchenrat hatte die Aufgabe, einen Vorschlag zur Klassifizierung der Gebäude in den Kooperationsräumen zu erarbeiten.
  • Ein zentrales Anliegen des BKR war es, dass in jedem Kooperationsraum ausreichend kirchliche Gebäude erhalten bleiben, damit die kirchliche Präsenz auch in der Fläche gesichert bleibt und eine gute weitere Zusammenarbeit ermöglicht wird.
  • Jeder Kooperationsraum hat mindestens eine große, zentrale Kirche
  • Jeder Kooperationsraum hat mindestens einen großen Saal für zentrale Veranstaltungen
  • Die Gebäude sind zentral erreichbar
 
 
 

Interne Medien
 
Externe Medien
BNN vom 22. Mai 2023: "Wandel der Kirche soll auch eine Chance sein"
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