Um die Basis für eine engere Zusammenarbeit von Pfarr- und Kirchengemeinden zu schaffen, priorisierte der Bezirkskirchenrat in einer ersten Phase von Herbst 2021 bis September 2022 die erstmalige Bildung von Regionen im Bezirk, die späteren Kooperationsräume. Zu diesem Zweck bildete der Bezirkskirchenrat einen Strukturausschuss aus seiner eigenen Mitte, der zusammen mit zwei Prozessberater*innen intensiv an der Bildung dieser neuen Einheiten im Bezirk arbeitete. Begleitend dazu fanden Auftaktveranstaltungen, Informationsabende und intensive Gespräche der Bezirkskirchenräte mit Ältestenkreisen und Kirchengemeinderäten statt. Im Oktober 2022 wurde dann über die Bildung der drei Kooperationsräume Nord, Süd und Ost entschieden.
Zum Kooperationsraum Süd gehören die Kirchengemeinden Baden-Baden, Bühl und Bühlertal. Am 1.1.2024 sind hier die Kirchengemeinden Scherzheim-Muckenschopf und Lichtenau-Rheinmünster hinzugekommen.
Zum Kooperationsraum Ost gehören die Kirchengemeinden Kuppenheim-Bischweier, Gaggenau, Gernsbach, Forbach-Weisenbach.
Zum Kooperationsraum Nord gehören die Evangelische Kirchengemeinde Rastatt, die Paul-Gerhardt-Gemeinde in Iffezheim, die Kirchengemeinde Durmersheim und die Dreieinigkeitsgemeinde in Muggensturm.
Alle drei Kooperationsräume sind geprägt von ländlichen und städtischen Strukturen und den damit verbundenen Herausforderungen. Neben dem Landkreis Rastatt deckt der Kirchenbezirk auch den Stadtkreis Baden-Baden ab.


