Evangelischer Religionsunterricht

 

Aus dem Bildungsplan 2016 zum Evangelischen Religionsunterricht:
„Aufgaben und Ziele“:

„Der Evangelische Religionsunterricht hilft die religiöse Dimension des Lebens zu erschließen. Er eröffnet einen spezifischen Modus der Weltbegegnung, der als integraler und unverzichtbarer Beitrag zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu verstehen ist.
Soziales, politisches und kulturelles Leben in Deutschland, Europa und der Welt lässt sich ohne Kenntnis ihrer religiösen Wurzeln nicht angemessen verstehen. Angesichts der Globalisierung und der multikulturellen Lebenszusammenhänge wird religiöse Bildung für die Suche der Kinder und Jugendlichen nach Identität und Orientierung immer wichtiger.
Der Evangelische Religionsunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler evangelischer Konfession und ist darüber hinaus offen für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Religionszugehörigkeit.
Grundlage des Unterrichts bilden die biblisch bezeugte Geschichte Gottes mit den Menschen und ihre Deutung in den reformatorischen Bekenntnissen der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg.
Der Evangelische Religionsunterricht bringt den christlichen Glauben und seine Traditionen ins Gespräch und unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten und ihr Leben zu gestalten. Der Evangelische Religionsunterricht bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung und Begleitung bei ihrer Suche nach Identität und Lebenssinn.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben so Kompetenzen religiöser Bildung. Der Glaube selbst entzieht sich einer Überprüfung. Er kann deshalb zwar Gegenstand des Unterrichts, darf aber nicht Maßstab für die Leistungsbewertung oder Leistungsbeurteilung sein.“
 

Rechtliche Grundlagen des Evangelischen Religionsunterrichts:
 
Der Evangelische und damit konfessionell verantwortete und geprägte Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, das von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet wird. Er wird erteilt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg […]Eine regelhafte Form des konfessionellen Religionsunterrichts ist der konfessionell-kooperative Religionsunterricht.
 

10 Gute Gründe für Reli
 
Schüler aller Schulklassen und an allen Schularten, von der Grundschule bis zum Gymnasium, besuchen den Religionsunterricht. Was ist das Besondere an diesem Schulfach und welche Chancen und Möglichkeiten bietet der RU?
Den Flyer „10 gute Gründe für Reli“ können Sie hier herunterladen.
 

Wenn Sie an einer öffentlichen oder privaten Schule in Baden-Württemberg Evangelische Religion unterrichten möchten, benötigen Sie eine kirchliche Beauftragung, die sogenannte Vocatio (lat. von vocare – rufen).

Liegt Ihre Einsatzschule im badischen Teil von Baden-Württemberg, beantragen Sie die Vocatio bei der Evangelischen Landeskirche in Baden. Bitte nutzen Sie hierzu eines der Formulare, die Sie unten finden.

Die vorläufige Vocatio beantragen Sie für die Erteilung von Religionsunterricht im Rahmen des Vorbereitungsdienstes/ Referendariats.

Die endgültige Vocatio beantragen Sie, wenn Sie nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes / Referendariats als Lehrkraft an einer Schule eingesetzt werden. Für die Ausbildung am pädagogischen Fachseminar steht ein eigenes Formular zur Verfügung. 

Für genauere Informationen zur Vocatio werfen Sie einen Blick in die Vocationsordnung unserer Landeskirche als auch in das Merkblatt Vocatio. Merkblatt_Vocatio.pdf [30.4 kB] ReadSpeaker Vorlesen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Vocatio-Beantragung, Vocatio-Kursen und Vocatio für Studierende (Studierendenbegleitung). 

Die Vocatio wird in Form einer Urkunde ausgestellt und in einem feierlichen Gottesdienst mit Segnung durch den Schuldekan/die Schuldekanin an die neuen Religionslehrkräfte überreicht:

Vokations-Gottesdienst 2025   Vokations-Gottesdienst 2024

 

In den Eingangsklassen der Grundschule (Klasse 1 und 2) sowie in den weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) ist es möglich, dass im Klassenverband Religionsunterricht erteilt wird. Nach der Hälfte des Unterrichtszeitraums erfolgt ein Wechsel der Lehrkraft – z.B. unterrichtet zunächst die katholische Lehrkraft im ersten Schuljahr, danach die evangelische im zweiten Schuljahr.

Sollten die Voraussetzungen gegeben sein, kann KoKo auch im 3. und 4. Schuljahr erteilt werden. Wenden Sie sich hier bitte an Schuldekan Dr. Helmut Mödritzer.

Für KoKo an Ihrer Schule spricht, dass in den Eingangsklassen 1 und 2 der Klassenverband in einer Phase, in der die Schülerinnen und Schüler sich kennenlernen und zusammenwachsen, nicht auseinandergerissen wird. Immer mehr Grundschulen entscheiden sich für diese Form von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht.

Aber auch darüber hinaus ist KoKo-Unterricht sinnvoll und zukunftsweisend: Durch das Kennenlernen der anderen Konfession wird zum einen Toleranz eingeübt, zum anderen werden die Inhalte und das Profil der eigenen Konfession stärker in das Bewusstsein gerückt.

Auch wenn für die Schulleitungen KoKo manchmal besser zu organisieren ist als konfessionell getrennter Religionsunterricht, ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht kein „ökonomischer“ Religionsunterricht in dem Sinn, dass sich dadurch Religionsstunden „einsparen“ lassen.

Grundsätzlich entscheidet die Fachschaft Religion einer Schule darüber, ob Religionsunterricht künftig konfessionell-kooperativ erteilt wird. Die Schulleitung nimmt dies zur Kenntnis und steuert das weitere Vorgehen an. Die zuständigen Schuldekane prüfen die Anträge und leiten sie an ihre jeweilige übergeordnete Behörde weiter. Von dort erhält die Schule dann auch den entsprechenden Bescheid.

Über den Link Konfessionelle Kooperation (rpi-baden.de) können 
1) die Koko-Antragsformulare heruntergeladen werden 
2) sich Lehrkräfte zu den KoKo-Fortbildungen anmelden 
3) Beispiel-Curricula heruntergeladen werden 
4) weitere wichtige Informationen gefunden werden
  

Dr. Helmut Mödritzer

Schuldekan

Gabriele Leoff

Sekretariat und Medienstelle im Schuldekanat | Öffentlichkeitsbeauftragte des Kirchenbezirks
  

Evangelisches Schuldekanat mit Bibliothek und Medienstelle

Maria-Viktoria Straße 10
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