Evangelischer Religionsunterricht
„Der Evangelische Religionsunterricht hilft die religiöse Dimension des Lebens zu erschließen. Er eröffnet einen spezifischen Modus der Weltbegegnung, der als integraler und unverzichtbarer Beitrag zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu verstehen ist.
Wenn Sie an einer öffentlichen oder privaten Schule in Baden-Württemberg Evangelische Religion unterrichten möchten, benötigen Sie eine kirchliche Beauftragung, die sogenannte Vocatio (lat. von vocare – rufen).
Liegt Ihre Einsatzschule im badischen Teil von Baden-Württemberg, beantragen Sie die Vocatio bei der Evangelischen Landeskirche in Baden. Bitte nutzen Sie hierzu eines der Formulare, die Sie unten finden.
Die vorläufige Vocatio beantragen Sie für die Erteilung von Religionsunterricht im Rahmen des Vorbereitungsdienstes/ Referendariats.
Die endgültige Vocatio beantragen Sie, wenn Sie nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes / Referendariats als Lehrkraft an einer Schule eingesetzt werden. Für die Ausbildung am pädagogischen Fachseminar steht ein eigenes Formular zur Verfügung.
Für genauere Informationen zur Vocatio werfen Sie einen Blick in die Vocationsordnung unserer Landeskirche als auch in das Merkblatt Vocatio. Merkblatt_Vocatio.pdf [30.4 kB]
Vorlesen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Vocatio-Beantragung, Vocatio-Kursen und Vocatio für Studierende (Studierendenbegleitung).
Die Vocatio wird in Form einer Urkunde ausgestellt und in einem feierlichen Gottesdienst mit Segnung durch den Schuldekan/die Schuldekanin an die neuen Religionslehrkräfte überreicht:
In den Eingangsklassen der Grundschule (Klasse 1 und 2) sowie in den weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) ist es möglich, dass im Klassenverband Religionsunterricht erteilt wird. Nach der Hälfte des Unterrichtszeitraums erfolgt ein Wechsel der Lehrkraft – z.B. unterrichtet zunächst die katholische Lehrkraft im ersten Schuljahr, danach die evangelische im zweiten Schuljahr.
Sollten die Voraussetzungen gegeben sein, kann KoKo auch im 3. und 4. Schuljahr erteilt werden. Wenden Sie sich hier bitte an Schuldekan Dr. Helmut Mödritzer.
Für KoKo an Ihrer Schule spricht, dass in den Eingangsklassen 1 und 2 der Klassenverband in einer Phase, in der die Schülerinnen und Schüler sich kennenlernen und zusammenwachsen, nicht auseinandergerissen wird. Immer mehr Grundschulen entscheiden sich für diese Form von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht.
Aber auch darüber hinaus ist KoKo-Unterricht sinnvoll und zukunftsweisend: Durch das Kennenlernen der anderen Konfession wird zum einen Toleranz eingeübt, zum anderen werden die Inhalte und das Profil der eigenen Konfession stärker in das Bewusstsein gerückt.
Auch wenn für die Schulleitungen KoKo manchmal besser zu organisieren ist als konfessionell getrennter Religionsunterricht, ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht kein „ökonomischer“ Religionsunterricht in dem Sinn, dass sich dadurch Religionsstunden „einsparen“ lassen.
Grundsätzlich entscheidet die Fachschaft Religion einer Schule darüber, ob Religionsunterricht künftig konfessionell-kooperativ erteilt wird. Die Schulleitung nimmt dies zur Kenntnis und steuert das weitere Vorgehen an. Die zuständigen Schuldekane prüfen die Anträge und leiten sie an ihre jeweilige übergeordnete Behörde weiter. Von dort erhält die Schule dann auch den entsprechenden Bescheid.
